L HPT 25 HPT 30Standard 448pxJährliche Unterweisung


Gemäß der BGV A1 ist ein Unternehmer verpflichtet, seine Arbeitnehmer (Versicherte) mindestens einmal jährlich zu unterweisen. Diese Unterweisung im Bereich der Flurförderzeuge ist zielgerichtet auf die Weiterbildung und die Auffrischung der bereits in der Ausbildung vermittelten Kenntnisse.

Mindestens einmal jährlich muss eine Unterweisung durch eine fachkundige Kraft erfolgen. Dieses Modul unserer Ausbildungsleistungen, deckt alle rechtlichen Belange rund um die Unterweisung von Flurförderzeugen ab.

Selbstverständlich sind wir auch in der Lage die Unterweisung für spezielle Flurförderzeuge durchzuführen (Teleskopstapler etc.)

Zielgruppe:       Alle Personen die Flurförderzeuge bedienen.
Voraussetzungen:      Mindestalter 18 Jahre, gesundheitliche Eignung, Fahrausweis für z.B. Gabelstapler
Schulungsort:      Schiffstraße 3, Trier oder bei Ihnen vor Ort
Teilnehmeranzahl:      max. 10
Dauer:      ca. 4 Stunden
Abschluss:     Teilnahmebescheinigung der TARGET GmbH gem. DGUV 308-001
Ihre Vorteile:      Ausbildung durch Fachdozenten, geringer Kostenaufwand, alle Voraussetzungen und Standards der  BG werden erfüllt Lerngruppen.


Inhalte:

Theorie und Praxis nach dem DGUV Grundsatz 308-001

- Einführung/Betriebsbelange
- rechtliche Grundlagen
- Unfälle mit Flurförderzeugen
- Erläuterung einer Musterbetriebsanweisung
- Sicherheitszeichen
- Haftung des Flurförderzeugbedieners
- praktische Übungen am jeweiligen Fahrzeug

Die Kosten für die jährliche Unterweisung betragen pro Person 58,00 € inkl. MwSt. und Lehrmaterial.

Termine und Buchungsmöglichkeiten finden Sie hier

Als Firmenseminar vor Ort bieten wir Ihnen gerne die jährliche Unterweisung gem. den betrieblichen Belangen an.
Hier freuen wir uns auf Ihre Anfrage über unser Onlineformular⇗.


 

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